Bühnenelement
Abholung & Rückbringung
schriftlich, telefonisch oder mündlich
Rückbringung
Bis spätestens zum 2. Tag nach der Veranstaltung.
Für jeden weiteren Tag wird eine Pauschale verrechnet.
Bezahlung
in bar bei Rückbringung oder spätestens innerhalb von 8 Tagen mittels Zahlschein
Vertrag
schriftlich an Christian Riss, Leiter der Theatergruppe Alberndorf
Berbersdorf 25, 4211 Alberndorf (Telefon: 0664 / 1284199)
Verwendung
Bühnenelemente / Scheinwerfer dürfen nicht im Freien verwendet werden
Beschädigungen & Transportschäden
Haftung durch Veranstalter
Fremdschäden
die Theatergruppe Alberndorf hält sich schad- und klaglos
Übernahme
In Anwesenheit eines vertrauten Mitarbeiters der Theatergruppe Alberndorf.
Dieser überprüft die Bühnenpodeste samt Zubehör bzw. Scheinwerfer lt. Vertrag
und bestätigt die ordnungsgemäße Übergabe.
Fehlendes Inventar, Beschädigungen
Werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Versicherung der Bühnentechnik
Ist nur durch den Veranstalter möglich und geht zu dessen Lasten.
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